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Schwangerschaftsdermatose

In der Schwangerschaft sind gutartige Hautveränderungen häufig (Pigmentstörungen, Hautpolypen, Gefässvermehrungen). Juckt die Haut stark oder rötet sie sich auffällig, ist eine ärztliche Abklärung ist sinnvoll.

Die Hautprobleme in der Schwangerschaft lassen sich in zwei Gruppen einteilen:

  • Durch die hormonellen Umstellungen während der Schwangerschaft können sich bestehende entzündliche oder immunologische Körperreaktionen verstärken, sich wieder melden oder eine andere Form annehmen. Das kann bei folgenden, bestehendes Hautleiden der Fall sein: Akne, Rosazea, atopische Ekzeme, Psoriasis, Nesselfieber, Lupus.
  • Handelt es sich um eine spezifische Schwangerschaftsdermatose (Dermatose bedeutet Hautkrankheit), verschwindet sie nach dem Gebären wieder. Sie kann das Baby beeinträchtigen und bei weiteren Schwangerschaften erneut auftreten.

Für die Diagnose durch unseren Dermatologen ist es wichtig, von Ihnen zu erfahren, ob Sie schon vor der Schwangerschaft Hautveränderungen wahrnahmen oder ob Sie früher unter Allergien litten. Für den passenden und vorallem verträglichen Therapieentscheid ist die fachübergreifende Zusammenarbeit mit Haus-, Frauen- und Kinderarzt nötig.

Eine Hautveränderung kann sich in verschiedenen Phasen der Schwangerschaft zeigen.

Was Ihnen auffallen könnte:

  • Starker Juckreiz
  • Ekzeme vor allem im Gesicht, an Hals, Dekolleté oder/und an den Beugeseiten von Armen und Beinen
  • In der zweiten Schwangerschaftshälfte: Rötliche, etwas erhöhte Flecken, die am Bauch beginnen und sich auf Arme, Beine und Rumpf ausbreiten können.
  • Ab der 25. Schwangerschaftswoche möglich: Juckende, rötliche oder hautfarbene Knötchen, vor allem am Bauch, an Armen und Beinen. •
  • Im letzten Schwangerschaftsdrittel oder unmittelbar nach dem Gebären: Stark juckender Ausschlag (evtl. mit Blasenbildung), der sich rasch vom Bauchnabel über den Körper ausbreitet. Betroffen sein können auch die Handflächen und Fusssohlen.

Unsere Öffnungszeiten

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Im Verhinderungsfall bitten wir, vereinbarte Konsultationen 24 Stunden vorher abzusagen. Für unentschuldigt versäumte Konsultations- oder Behandlungstermine sehen wir uns leider gezwungen einen Unkostenbeitrag zwischen Fr. 50.- bis 80.- zu verrechnen.

 

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